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DATENSCHUTZ

DATENSCHUTZ

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz DSG. Mit dem neuen Gesetz, sowie der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wird es für Unternehmen keinesfalls einfacher, den Überblick über sämtliche Datenschutzfragen zu behalten.

Als externe Datenschutzbeauftragte auf Mandatsbasis helfen wir Ihnen dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen und eine angemessene Datenschutzlösung in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Mit dieser Lösung sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern wir helfen Ihnen dabei, zu fairen Preisen ein ausreichendes Datenschutzniveau aufzubauen und zu halten.

BRAUCHT MEIN UNTERNEHMEN EIN DATENSCHUTZBERATER? 

Grundsätzlich ist nach dem neuen schweizerischen Datenschutzgesetz die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten freiwillig, es sei denn, es handelt sich beim Verantwortlichen um ein Bundesorgan (Art. 10 DSG).

Wenn Sie jedoch einen Datenschutzberater ernennen und dem EDÖB melden, so profitieren Sie von einer Ausnahmeregelung bei der Datenschutz-Folgeabschätzung: falls eine Datenschutz-Folgeabschätzung ein hohes Risiko für die betroffene Person ergibt, so kann das Unternehmen einzig auf die interne Beratung durch den Datenschutzbeauftragten abstellen und muss den EDÖB nicht konsultieren.

WIESO SOLLTE MEIN UNTERNEHMEN EINEN EXTERNEN DATENSCHUTZBERATER ERNENNEN?

Die Ernennung eines Datenschutzberaters ist nicht bloss zu empfehlen, um in den Genuss der Erleichterung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgeabschätzung zu kommen. Ein Datenschutzberater als externer, unabhängiger Datenschutzexperte kann als allgemeine Anlaufstelle für sämtliche Datenschutzfragen in Ihrem Unternehmen dienen und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherstellen.

Als Datenschutzspezialisten dienen wir einerseits als Ansprechpartner für Ihre Geschäftsleitung und Mitarbeiter, anderseits können wir auch als Schnittstelle zu Datenschutzbehörden, insbesondere dem EDÖB, fungieren. Gerne können wir bei Bedarf auch die Mitarbeiter Ihres Unternehmens im Bereich Datenschutz schulen und sensibilisieren.

Als unabhängige und neutrale Experten im Bereich Datenschutz haben wir umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit Datenschutzlösungen und im Gegensatz zur Ernennung eines internen Datenschutzbeauftragten müssen Sie mit einer externen Lösung keine Ressourcen für die Schulung einer entsprechenden Person aufwenden.

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ANGEBOT

Services
  • Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Rolle eines DSB nach Art. 10 DSG und damit Befreiung von der Pflicht, den EDÖB bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSG) zu konsultieren

  • Beratung und Begleitung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen

  • Unterstützung bei der pragmatischen Implementierung der Datenschutzvorgaben in Ihrem Unternehmen

  • Prüfung der datenschutzkonformen Bearbeitung von Personendaten

  • Erarbeitung von Datenschutzerklärungen, Datenschutz-Richtlinien, Anweisungen sowie Verzeichnissen

  • Ausarbeitung und Verhandlung von datenschutzrelevanten Verträgen mit Auftragsverarbeitern (Auftragsverarbeitungsverträge) oder Partnern / Joint-Controllern

  • Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern

  • mplementierung von Prozessen für sowie Unterstützung bei der Bearbeitung von Anfragen und Löschungsgesuchen und von Datenschutzverstössen

  • Durchführung von jährlichen Audits inkl. Berichtswesen mit Risikoanalyse

  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

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